Bei der Immobilienfinanzierung begegnen Käufern zwei zentrale Begriffe: Grundschuld und Hypothek. Beide dienen der Bank als Sicherheit – funktionieren aber unterschiedlich.
Die Hypothek
Die Hypothek ist akzessorisch: Ihre Höhe ist direkt an die Restschuld des Darlehens gekoppelt und sinkt automatisch mit jeder Tilgung.
Die Grundschuld
Die Grundschuld ist abstrakt und vom tatsächlichen Darlehensstand unabhängig. Sie bleibt in ihrer eingetragenen Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen bereits getilgt ist.
Zum Merken
In Deutschland wird heute nahezu ausschließlich die Grundschuld verwendet, da sie für Banken flexibler ist – etwa bei Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen ohne erneute Grundbucheintragung.
Was bedeutet das für Käufer?
Nach vollständiger Tilgung sollte die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragt werden, sofern keine weitere Finanzierung darüber abgesichert werden soll. Dies verursacht geringe Notar- und Grundbuchkosten, schafft aber ein lastenfreies Grundbuch.